- Nachweise einfügen
Quelle suchen, Fundstelle eintragen: Die Fußnote steht in Word, im Stil des Dokuments.
- „Ebd.“ und Rückverweise
Kurzformen wie „Ebd.“ oder „(Fn. 1)“ entstehen von selbst und bleiben richtig, wenn Word neu nummeriert.
- Mehrere Quellen, eine Fußnote
An derselben Stelle weiter zitieren, und der Nachweis kommt in die bestehende Fußnote.
Lass AdvoCite die Fußnotenarbeit für Dich übernehmen.
Ein Stilwechsel, und der ganze Apparat folgt.
Acht Fußnoten, zwanzig Nachweise, Rückverweise auf frühere Fußnoten: Nach dem Wechsel des Stils schreibt AdvoCite jeden Nachweis neu, Kurzformen und Verweise inbegriffen.
„Ebd.“ oder noch einmal ausgeschrieben? Eine Einstellung.
Wie eine gerade zitierte Quelle erscheint, wird für das Dokument festgelegt: in der Fußnote davor, weiter vorn in derselben oder in einer früheren. Alle Fußnoten passen sich an.
Die Norm unter dem Cursor, gleich daneben.
Ob StGB, BGB, UWG oder Grundgesetz: Steht der Cursor auf einer Norm, zeigt AdvoCite sie, den Absatz hervorgehoben. Alle Bundesgesetze und das wichtigste EU-Recht, ohne Word zu verlassen.
Das Verzeichnis schreibt sich aus den Fußnoten.
Jede zitierte Quelle, einmal, sortiert und im Stil des Dokuments, mit Angabe, wie sie zitiert wird. Ein Klick, und es steht im Dokument.