§ 1 ABAMVerwV
Mitteilungen nach §§ 55 und 56 des Tierarzneimittelgesetzes
Für die elektronische Mitteilung ist die von der zuständigen Behörde zur Verfügung gestellte digitale Datei zu verwenden.
Antibiotika-Arzneimittel-Verwendungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle