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ABBergV
Allgemeine Bundesbergverordnung
- Eingangsformel
- § 1Sachliche und räumliche Anwendung
- § 2Allgemeine Pflichten
- § 3Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- § 4Zusammenarbeit der Unternehmer
- § 5Beaufsichtigung durch verantwortliche Personen
- § 6Unterrichtung, Unterweisung, Anhörung
- § 7Schriftliche Anweisungen
- § 8Übertragung von Arbeiten
- § 9Arbeitsfreigabe
- § 10Vorkehrungen bei erheblichen Gefahren
- § 11Spezifische Schutzmaßnahmen
- § 12Allgemeine Anforderungen an Arbeitsstätten und sanitäre Einrichtungen
- § 13Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung
- § 14Arbeitsstätten zur übertägigen Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung, Wiedernutzbarmachung
- § 15Untertägige Arbeitsstätten
- § 16Bewetterung untertägiger Arbeitsstätten
- § 17Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln
- § 18Bereitstellung und Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen
- § 19Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung
- § 20Präventivmedizinische Überwachung, ärztliche Untersuchungen
- § 21Pflichten der Beschäftigten
- § 22Rechte der Beschäftigten
- § 22aAnforderungen an die Entsorgung von bergbaulichen Abfällen
- § 22bAnforderungen an die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme einschließlich des Aufbrechens von Gestein unter hydraulischem Druck
- § 22cAnforderungen an den Umgang mit Lagerstättenwasser und Rückfluss bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas
- § 23Übertragung der Verantwortlichkeit
- § 23aAnerkennung von Sachverständigen
- § 24Ordnungswidrigkeiten
- § 25Gegenstandslose landesrechtliche Vorschriften
- § 26Inkrafttreten
- Schlußformel
- Anhang 1(zu den §§ 11 und 12) Gemeinsame Anforderungen für Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
- Anhang 2(zu § 12) Zusätzliche Anforderungen für Tagesanlagen im Zusammenhang mit Tätigkeiten und Einrichtungen nach § 1
- Anhang 3(zu § 13) Zusätzliche Anforderungen für Arbeitsstätten nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 im Bereich des Festlandsockels und der Küstengewässer
- Anhang 4(zu § 19) Anforderungen an die Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung (Mindestvorschriften)
- Anhang 5(zu § 22a Abs. 2) Abfallbewirtschaftungsplan
- Anhang 6(zu § 22a Abs. 3 Satz 1) Zusätzliche Anforderungen für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfallentsorgungseinrichtungen
- Anhang 7(zu § 22a Abs. 3 Satz 4) Zusätzliche Anforderungen an Sicherheitsleistungen gemäß § 56 Abs. 2 des Bundesberggesetzes für Abfallentsorgungseinrichtungen der Kategorie A