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AbfKlärV

Klärschlammverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 137 V v. 19.6.2020 I 1328 · Quelle

Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Teil 2 Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1 Untersuchungspflichten
Abschnitt 2 Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
Abschnitt 3 Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1 Träger der Qualitätssicherung
Abschnitt 2 Qualitätszeichennehmer
Abschnitt 3 Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
Teil 5 Schlussbestimmungen
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