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AbfKlärV
Klärschlammverordnung
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Kreislaufwirtschaft von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
- § 3aBerichtspflichten; Phosphoruntersuchungen
Teil 2 Anforderungen an die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost auf und in Böden
Abschnitt 1 Untersuchungspflichten
- § 4Bodenbezogene Untersuchungspflichten
- § 5Klärschlammbezogene Untersuchungspflichten
- § 6Beschränkte Klärschlammuntersuchung
Abschnitt 2 Grenzwerte; Seuchen- und Phytohygiene
- § 7Bodenbezogene Grenzwerte
- § 8Klärschlammbezogene Grenzwerte
- § 9Rückstellprobe
- § 10Analysefehler und Messtoleranzen
- § 11Anforderungen an die Seuchen- und die Phytohygiene
Abschnitt 3 Abgabe und Auf- oder Einbringung von Klärschlamm
- § 12Abgabe von Klärschlamm
- § 13Bereitstellung von Klärschlamm
- § 14Auf- oder Einbringungsmenge
- § 15Beschränkung der Klärschlammverwertung
Abschnitt 4 Anzeige- und Lieferscheinverfahren
- § 16Anzeigeverfahren
- § 17Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
- § 18Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
Teil 3 Anforderungen an die regelmäßige Qualitätssicherung
Abschnitt 1 Träger der Qualitätssicherung
- § 20Anerkennung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 21Pflichten des Trägers der Qualitätssicherung
- § 22Sachverständige
- § 23Unabhängiger Ausschuss beim Träger der Qualitätssicherung
- § 24Behördliche Überwachung des Trägers der Qualitätssicherung
- § 25Widerruf der Anerkennung; Auflösung des Trägers der Qualitätssicherung
Abschnitt 2 Qualitätszeichennehmer
- § 26Anforderungen an die Zuverlässigkeit sowie an die Fach- und Sachkunde des Qualitätszeichennehmers
- § 27Antrag auf Erteilung des Qualitätszeichens
- § 28Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der regelmäßigen Qualitätssicherung
Abschnitt 3 Fortlaufende Überwachung nach Erteilung des Qualitätszeichens
- § 29Fortlaufende Überwachung
- § 30Anforderungen an die Eigen- und die Fremdüberwachung in der fortlaufenden Überwachung
- § 31Abweichende Regelungen bei Abgabe eines qualitätsgesicherten Klärschlamms, Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts
Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen zur Probenuntersuchung und zur Registerführung
- § 32Probenuntersuchung
- § 33Unabhängige Untersuchungsstellen
- § 34Registerführung
- § 35Auf- oder Einbringungsplan
Teil 5 Schlussbestimmungen
- § 36Ordnungswidrigkeiten
- § 37Bereits erteilte Qualitätszeichen
- § 38Verwendung vorliegender Untersuchungsergebnisse
- § 39Bestehende Untersuchungsstellen
- Anlage 1(zu § 8 Absatz 1) Zusätzliche Grenzwerte für im Klärschlamm, Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost enthaltene Schadstoffe
- Anlage 2(zu § 32 Absatz 2 und 3) Probenuntersuchung
- Anlage 3(zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen