Gesetze › AdKG § 14 AdKG Gebühren Die Akademie der Künste verlangt nach Maßgabe der Satzung Entgelte für die Benutzung ihrer Einrichtungen und für Veranstaltungen. Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 13 Haushalt, Aufsicht, Rechnungsprüfung § 15 Übernahme von Rechten und Pflichten