§ 6 AdVermiStAnKoV
Erstattung von Auslagen
Bei internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren erhebt die staatliche Adoptionsvermittlungsstelle folgende Auslagen:
- 1.
Aufwendungen für die Beschaffung von Urkunden,
- 2.
Aufwendungen für Übersetzungen,
- 3.
Vergütung von Sachverständigen.
Adoptionsvermittlungsstellenanerkennungs- und Kostenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle