Gesetze › AfögVorkHSV § 4 AfögVorkHSV Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1971 in Kraft. Verordnung über die Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Vorkursen zur Vorbereitung des Besuchs von Kollegs und Hochschulen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Berlin-Klausel