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AFWoG
Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen
- § 1Ausgleichszahlung der Inhaber von Mietwohnungen
- § 2Ausnahmen
- § 3Einkommen, Einkommensgrenze
- § 4Beginn der Ausgleichszahlungen, Leistungszeitraum
- § 5Einkommensnachweis, Auskünfte
- § 6Beschränkung der Ausgleichszahlungen
- § 7Wegfall und Minderung der Leistungspflicht
- § 8Geltung für Bergarbeiterwohnungen
- § 9Geltung für Wohnungen, die mit Wohnungsfürsorgemitteln gefördert worden sind
- § 10Zweckbestimmung der Ausgleichszahlungen
- § 11Zuständige Stelle
- § 12Geltung im Saarland
- § 13Sonderregelung für das Land Bremen
- § 14Landesrechtliche Vorschriften
- § 15Überleitungsvorschriften zum Wohnraumförderungsgesetz