§ 245 AGB DDR
(1) Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.
Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle