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§ 245 AGB DDR

(1)

Frauen ist auf Verlangen der jährliche Erholungsurlaub vor dem Schwangerschaftsurlaub oder unmittelbar im Anschluß an den Wochenurlaub zu gewähren.

(2)

Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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