AdvoCite

Anlage 1 AGebV

(zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)

Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)

KostenblockStundensatz in Euro
Abschnitt 1 Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 450,73
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a59,42
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1274,41
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst62,00
gehobener Dienst75,19
höherer Dienst96,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 439,60
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,38
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1258,09
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst48,40
gehobener Dienst58,70
höherer Dienst75,40
Abschnitt 2 Personaleinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 437,39
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a46,09
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1261,08
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst49,01
gehobener Dienst62,19
höherer Dienst83,59
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 429,19
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a35,98
gehobener Dienst/Gruppe E 9b bis E 1247,68
höherer Dienst/Gruppe E 13 bis E 15 Ü62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst38,26
gehobener Dienst48,55
höherer Dienst65,25
Abschnitt 3 Sacheinzelkosten
1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
13,00
2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.Verwaltungsbeschäftigte
10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden. Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden. Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden. Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden. Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
10,15

Teil B Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze

KostenblockBesoldungs- oder Entgeltgruppe/ZweckbestimmungDurchschnittskosten für den Bund pro Jahr in Euro
1. Personaleinzelkosten
1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges BruttoA 329 209
A 434 875
A 536 285
A 637 245
einfacher Dienst A 2 bis A 636 427
A 633 056
A 736 673
A 843 251
A 947 887
A 9 + Zulage52 040
mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage44 860
A 940 738
A 1050 215
A 1157 815
A 1263 344
A 1370 639
A 13 + Zulage74 822
gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage57 529
A 1365 194
A 1473 858
A 1585 319
A 1695 292
höherer Dienst A 13 bis A 1678 088
1.1.2 Versorgung % von 1.1.1Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
einfacher Dienst27,910 163
einfacher Dienst27,9
mittlerer Dienst27,912 516
mittlerer Dienst27,9
gehobener Dienst29,316 856
gehobener Dienst29,3
höherer Dienst36,928 814
höherer Dienst36,9
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst32,614 624
mittlerer Dienst32,6
gehobener Dienst32,618 754
gehobener Dienst32,6
höherer Dienst32,625 457
höherer Dienst32,6
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten2 450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges BruttoE 232 523
E 2 Ü29 897
E 334 831
E 435 699
Gruppe E 2 bis E 434 830
E 538 483
E 639 805
E 743 533
E 845 403
E 9a47 884
Gruppe E 5 bis E 9a42 261
E 9b52 951
E 9c52 503
E 1055 546
E 1160 576
E 1266 265
Gruppe E 9b bis E 1258 811
E 1361 817
E 1474 679
E 1586 568
E 15 Ü103 564
Gruppe E 13 bis E 15 Ü68 841
1.2.2 Personalnebenkosten BezügeE 28 738
E 2 Ü8 475
E 39 078
E 49 470
Gruppe E 2 bis E 49 149
E 510 190
E 610 623
E 711 864
E 812 315
E 9a12 793
Gruppe E 5 bis E 9a11 319
E 9b13 914
E 9c13 464
E 1014 472
E 1115 551
E 1216 632
Gruppe E 9b bis E 1215 088
E 1315 590
E 1418 109
E 1519 537
E 15 Ü19 652
Gruppe E 13 bis E 15 Ü16 901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften100
Unfallversicherung Bund und Bahn250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen400
2. Sacheinzelkosten
2.1 sächliche Verwaltungsausgaben5 490
Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
2.2 Investitionen3 660
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
2.3 Büroräume8 100
Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3– 4 %
einfacher Dienst27,9
mittlerer Dienst27,9
gehobener Dienst29,3
höherer Dienst36,9
mittlerer Dienst32,6
gehobener Dienst32,6
höherer Dienst32,6
3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten28,1 %
4. Personalstruktur Bundesbedienstete
4.1 Anzahl
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte78 121
einfacher Dienst1 225
mittlerer Dienst34 001
gehobener Dienst29 546
höherer Dienst13 349
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer70 337
Gruppe E 2 bis E 45 313
Gruppe E 5 bis E 9a39 376
Gruppe E 9b bis E 1216 244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü9 404
4.2 Vollzeitäquivalente
Verwaltungsbeamtinnen und -beamte74 211
einfacher Dienst1 196
mittlerer Dienst32 673
gehobener Dienst27 875
höherer Dienst12 467
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer65 126
Gruppe E 2 bis E 44 690
Gruppe E 5 bis E 9a36 740
Gruppe E 9b bis E 1215 177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü8 159
5. Arbeitsleistung
Arbeitsstundenpro Monat
Beamtinnen und Beamte136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer129

Allgemeine Gebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved