Gesetze › AgrarZahlVerpflV › Abschnitt 2 Anforderungen an die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand § 7 AgrarZahlVerpflV Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden Stoppelfelder dürfen nicht abgebrannt werden. Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 6 Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion § 8 Keine Beseitigung von Landschaftselementen