Gesetze › AgrStatG › Teil 2 Agrarstatistiken› Abschnitt 1 Bodennutzungserhebung› Unterabschnitt 8 Strauchbeerenerhebung § 17b AgrStatG Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt. In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt. Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 17a Erhebungseinheiten § 17c Erhebungsmerkmale und Berichtszeit