§ 50 AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.
Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle