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§ 50 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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