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§ 56 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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