AdvoCite

§ 65 AgrStatG

Ergänzende Schätzung

Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved