Gesetze › AgrStatG › Teil 2 Agrarstatistiken› Abschnitt 11 Weinstatistik› Unterabschnitt 3 Ernteerhebung § 72 AgrStatG Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres. Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit § 73 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum