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§ 72 AgrStatG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Die Ernteerhebung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Traubenernte erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.

Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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