§ 89 AgrStatG
Erhebungsart, Periodizität
Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar
- 1.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich,
- 2.
bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.
Agrarstatistikgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle