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Anlage 2 AHStatDV

Verzeichnis der Arten des Geschäfts

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2594)

Die Arten des Geschäfts sind grundsätzlich die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission genannten Arten. Darüber hinaus sind unter der Art des Geschäfts 6: „Vorübergehende Warenverkehre für nationale Zwecke“ im Extrahandel anzugeben: 67: Warensendungen zur oder nach Reparatur 68: Zolllagerverkehr für ausländische Rechnung 69: Sonstige vorübergehende Warenverkehre bis einschließlich 24 Monate und weitere von der Anmeldung befreite Warenverkehre.

Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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