Gesetze › AHStatDV › Abschnitt 5 Datenübermittlung Schlussformel AHStatDV Der Bundesrat hat zugestimmt. Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 34 Inkrafttreten Anlage 1 Kapitel 99 des Warenverzeichnisses Zusammenstellung verschiedener Waren und besondere Warenbewegungen