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§ 7 AHStatG
Erhebungsmerkmale
Die Erhebungsmerkmale der Außenhandelsstatistik sind
- 1.
Bezugszeitraum,
- 2.
Verkehrsrichtung,
- 3.
Warennummer,
- 4.
Warenbezeichnung,
- 5.
Ursprungsbundesland,
- 6.
Bestimmungsbundesland,
- 7.
Ursprungsland,
- 8.
Bestimmungsland,
- 9.
Versendungsland,
- 10.
Statistischer Wert,
- 11.
Menge der Ware,
- 12.
Art des Geschäfts,
- 13.
Verkehrszweig an der Grenze.
Für die Intrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
Rechnungsbetrag,
- 2.
bei Versendungen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland.
Für die Extrahandelsstatistik werden zusätzlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben:
- 1.
Kodierung des Zollverfahrens,
- 2.
Rechnungswährung,
- 3.
Gesamtbetrag der Rechnung,
- 4.
bei der Einfuhr: in Rechnung gestellter Positionsbetrag,
- 5.
Präferenzbehandlung bei der Einfuhr, sofern diese von den Zollbehörden gewährt wurde,
- 6.
Verkehrszweig im Inland,
- 7.
Angabe, ob die Ware in Containern befördert wird,
- 8.
Mitgliedstaat, in dem sich die Ware zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren befindet,
- 9.
endgültiges Bestimmungsland,
- 10.
tatsächliches Ausfuhrland,
- 11.
Statistisches Verfahren,
- 12.
Ort der Ware,
- 13.
Lieferbedingung.