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§ 1 AkkStelleGebV

Gebührenerhebung

Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.

Akkreditierungsstellengebührenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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