§ 11 ALehrV
Weitere Anrechnungen
Eine Anrechnung auf die Jahreslehrverpflichtung bis maximal 3,6 Lehrveranstaltungsstunden pro Kalendertag kann erfolgen für
- 1.
die Teilnahme an Fortbildungen,
- 2.
- 3.
- 4.
krankheitsbedingte Dienstunfähigkeiten.
Allgemeine Lehrverpflichtungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle