Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts› Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe § 102a ALG (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 102 § 102b Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten