Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts› Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe § 105 ALG (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 104b Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten § 105a