Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts› Siebter Unterabschnitt Rentenauskunft § 108 ALG Anspruch auf Rentenauskunft Ein Anspruch auf Rentenauskunft besteht erst ab 1. Januar 1997. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 107c Neuregelung der Ermittlung von Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zum 1. Januar 2025 § 109 Betriebs- und Haushaltshilfe sowie sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft