Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts› Zehnter Unterabschnitt Organisation und Datenschutz § 112 ALG Versicherungskonto Die landwirtschaftliche Alterskasse ist verpflichtet, Versicherungskonten zu führen. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 111 § 113