Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Zweiter Abschnitt Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts› Elfter Unterabschnitt Finanzierung § 119a ALG (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 119 § 120