Gesetze › ALG › Zweites Kapitel Leistungen› Zweiter Abschnitt Laufende Geldleistungen› Erster Unterabschnitt Renten› Erster Titel Anspruchsvoraussetzungen› Fünfter Untertitel Rentenrechtliche Zeiten § 20 ALG Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert. Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19 Zurechnungszeit §§ 21, 22