Gesetze › ALG › Viertes Kapitel Finanzierung› Zweiter Abschnitt Beiträge und Verfahren› Erster Unterabschnitt Beitragshöhe § 69 ALG - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 68 Beitragshöhe § 70 Verteilung der Beitragslast und Zahlung der Beiträge