Gesetze › ALG › Fünftes Kapitel Sonderregelungen› Vierter Abschnitt Zuschuß zur Nachzahlung von Beiträgen für Landwirte zur gesetzlichen Rentenversicherung Anlage 1 ALG (weggefallen) Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 130 Anlage 2