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AltölV
Altölverordnung
Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 1aDefinitionen
- § 2Vorrang der Aufbereitung
- § 3Grenzwerte
- § 4Getrennte Entsorgung, Vermischungsverbote
- § 5Entnahme, Untersuchung und Aufbewahrung von Proben
- § 6Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung
Zweiter Abschnitt Anforderungen an die Abgabe von Verbrennungsmotoren- oder Getriebeölen
- § 7Kennzeichnung der Gebinde
- § 8Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
- § 9Ausnahmen für gewerbliche Endverbraucher, Schiffahrt
Dritter Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 10Ordnungswidrigkeiten
- § 11(weggefallen)
- §§ 12 und 13(weggefallen)
- § 14
- Anlage 1(zu § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 und 6) Zuordnung von Abfallschlüsseln zu einer Sammelkategorie
- Anlage 2(zu § 5 Abs. 3) Probenahme und Untersuchung von Altöl
- Anlage 3(zu § 6 Abs. 1 und 2) Erklärung über die Entsorgung von Altölen