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§ 4 AltgAATVDBest

Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Tilgung der Anteilrechte von Inhabern mit Wohnsitz außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik an der Altguthaben-Ablösungs-Anleihe · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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