Gesetze › AltholzV § 4 AltholzV Hochwertigkeit der Verwertung Die Verfahren zur stofflichen Verwertung von Altholz sind hochwertig. Satz 1 gilt entsprechend für die Verfahren zur energetischen Verwertung von Altholz. Altholzverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Anforderungen an die Verwertung § 5 Zuordnung zu Altholzkategorien