Gesetze › AMAusbV § 1 AMAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf Aufbereitungsmechaniker/Aufbereitungsmechanikerin wird staatlich anerkannt. Aufbereitungsmechaniker-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen