Gesetze › AMHV § 9 AMHV Übergangsregelung Härtefallprogramme, die bei Inkrafttreten der Verordnung durchgeführt werden, können unabhängig von den Vorgaben dieser Verordnung weitergeführt werden. Arzneimittel-Härtefall-Verordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 8 Informationspflichten der zuständigen Bundesoberbehörde § 10 Inkrafttreten