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AnrV
54. Anrechnungsverordnung
- Eingangsformel
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Anzurechnendes Einkommen
- § 3Rundungsvorschrift und Zusammentreffen von Einkommensgruppen
- § 4Feststellung des Ehegattenzuschlags oder von Kinderzuschlägen
- § 5Ermittlung weiterer Stufenzahlen
- § 6Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage(zu § 2) Tabelle über das anzurechnende Einkommen und die zustehende Ausgleichs- und Elternrente für die Zeit ab 1. Juli 2023 in Euro