Gesetze › AntarktMeerSchÜbkG Art. 4 AntarktMeerSchÜbkG (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Art. 3