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§ 32 AntarktUmwSchProtAG

Bergbauverbot

(1)

Die Prospektion, Exploration, Erschließung oder Gewinnung von Bodenschätzen in der Antarktis ist verboten.

(2)

Absatz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten.

Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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