§ 32 AntarktUmwSchProtAG
Bergbauverbot
(1) Die Prospektion, Exploration, Erschließung oder Gewinnung von Bodenschätzen in der Antarktis ist verboten.
(2) Absatz 1 gilt nicht für wissenschaftliche Forschungstätigkeiten.
Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle