Gesetze › AntarktUmwSchProtAG § 39 AntarktUmwSchProtAG Schiedsverfahren Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren. Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 38 Einziehung § 40 Berichtspflicht