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Anlage 7 AnzV

(zu § 11 Abs. 2 AnzV)

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 - 2820; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

BG

Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG)

Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDeutsche Bundesbank Hauptverwaltungwird durch die BBk ausgefüllt
Identnummer Geschäftsleiter/in
□ Herr □ FrauIdentnummer des Instituts
Nachname, sämtliche Vornamen
GeburtsdatumGeburtsortServicenummer
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ)BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)

1. Anlass der Anzeige

□ Übernahme□ Veränderung□ Aufgabemit Wirkung vom:

2. Beteiligungsunternehmen

⃞ CRR-Kreditinstitut (§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)⃞ Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG)⃞ E-Geld-Institut (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
⃞ sonstiges Kreditinstitut (§ 1 Abs. 1 KWG)⃞ Finanzdienstleistungsinstitut (§ 1 Abs. 1a KWG)⃞ Kapitalverwaltungsgesellschaft (§ 17 KAGB)
⃞ Finanzinstitut (Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR)⃞ Finanzunternehmen (§ 1 Abs. 3 KWG)⃞ Anbieter von Nebendienstleistungen (Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
⃞ Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft (Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)⃞ Versicherungsunternehmen (§ 7 Nr. 33 VAG)
⃞ Versicherungsunternehmen eines Drittstaats (§ 7 Nr. 34 VAG)⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft (§ 7 Nr. 31 VAG)⃞ Zahlungsinstitut (§ 1 Abs. 1 Satz Nr. 1 ZAG)
⃞ sonstiges Unternehmen
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)Identnummer (falls bekannt)
PLZSitzStaat
Register-Nr./Amtsgericht; RechtsträgerkennungWirtschaftszweigServicenummer
Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG

3. Angaben zu den Beteiligungsquoten

wird durch die BBk ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungs- unternehmensKapitalanteilKapital des Unternehmens Tsd. EuroStimmrechts- anteil in Prozent
in ProzentTsd. Euro
Besondere Bemerkungen
Sachbearbeiter/inTelefon-Nr.E-Mail
Ort/Datumeigenhändige Unterschrift

Fußnoten:

Diese Seite ist nicht mit einzureichen.

oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt.

Servicefeld für die elektronische Einreichung.

Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.

Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.

Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.

Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.

Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.

Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.

Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.

Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.

Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.

Anzeigenverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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