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§ 7 APAstErG

Auflösung der Abschlussprüferaufsichtskommission

Die Abschlussprüferaufsichtskommission ist aufgelöst. Die amtierenden Mitglieder der Abschlussprüferaufsichtskommission sind abberufen.

Gesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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