Die Bundesregierung regelt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Meldepflichten, soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Artikel 7 des Übereinkommens erforderlich ist.
Ausführungsgesetz zum Verbotsübereinkommen für Antipersonenminen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle