Gesetze › ApoG › Erster Abschnitt Die Erlaubnis § 6 ApoG Eine Apotheke darf erst eröffnet werden, nachdem die zuständige Behörde bescheinigt hat, daß die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme). Apothekengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 5 § 7