Gesetze › ArbGG › Erster Teil Allgemeine Vorschriften § 4 ArbGG Ausschluß der Arbeitsgerichtsbarkeit In den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 kann die Arbeitsgerichtsbarkeit nach Maßgabe der §§ 101 bis 110 ausgeschlossen werden. Arbeitsgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 3 Zuständigkeit in sonstigen Fällen § 5 Begriff des Arbeitnehmers