Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.
(2)
§ 65 findet entsprechende Anwendung.
Arbeitsgerichtsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle