§ 3 AromenDV
Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind
Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung
- 1.
von Säuglingsanfangsnahrung und
- 2.
von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.
Aromendurchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle