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ASiG
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Erster Abschnitt
Zweiter Abschnitt Betriebsärzte
Dritter Abschnitt Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 5Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- § 6Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 7Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
- § 8Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde
- § 9Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- § 10Zusammenarbeit der Betriebsärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- § 11Arbeitsschutzausschuß
- § 12Behördliche Anordnungen
- § 13Auskunfts- und Besichtigungsrechte
- § 14Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
- § 15Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
- § 16Öffentliche Verwaltung
- § 17Nichtanwendung des Gesetzes
- § 18Ausnahmen
- § 19Überbetriebliche Dienste
- § 20Ordnungswidrigkeiten
- § 21
- § 22Berlin-Klausel
- § 23Inkrafttreten
- Anhang EVAuszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1029) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -