AdvoCite

§ 5 ASLwApFG

Zusammenarbeit mit den Ländern

Nach der Bildung der Länder wird die Zusammenarbeit mit den Ländern bei der Planung, Finanzierung und Durchführung der Anpassungsmaßnahmen geregelt.

Fördergesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved