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Art. 4 AsylVfGNG

Verweisung auf aufgehobene Vorschriften

Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.

Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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