Übernahme von Verfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Verfahren übernehmen, für welche die Zuständigkeit der Grenzbehörden begründet wurde; auf Ersuchen der Grenzbehörden übernimmt es diese Verfahren.
Asylzuständigkeitsbestimmungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle